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Gesellschaft

Vorstand

Lernen Sie den Vorstand der Stadtschützen Bern kennen und nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.

Unser Vorstand

Beiträge & Gebühren

Die Mitgliederbeiträge setzen sich aus den Gesellschaftsbeiträgen und den Verbandsbeiträgen zusammen.

Unsere Beiträge

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Unsere Gesellschaft

Die Gesellschaft bezweckt die Förderung des sportlichen Schiessens sowie die Pflege der Kameradschaft und der demokratischen Gesinnung. Zur Förderung ihrer Bestrebungen kann sich die Gesellschaft gleiche Interessen vertretenden Verbänden anschliessen.

Sie ist zurzeit Mitglied beim
• Amtsschützen-Verband Bern (ASVB),
• Mittelländer Schiesssportverband (MSSV),
• Berner Schiesssportverband (BSSV),
• Eidgenössischen Armbrustschützenverband (EASV),
• Berner Kantonale Armbrustschützen Verband (BKAV),
• Verband Historischer Schützengesellschaften (VHSG)

Sie ist Mitglied der Unfallversicherung Schweizerischer Schützenvereine (USS).

Der Republik Bern treu gedient im Glauben an die Würde und Freiheit.

Mit dem Untergang des alten Bern, besiegelt durch die innere Zerrissenheit und Niederlage beim Grauholz am 5. März 1798, begann eine Zeit des politischen und militärischen Umbruchs. Mit dem Erlass eines Reglements für eidgenössische Kontingentstruppen zu Beginn der Helvetik zeigen sich die ersten Ansätze der Formierung einer eidgenössischen Armee. Die Okkupation, die nachrevolutionären politischen Wirren sowie das faktische Ausbluten der Kampfwilligen auf den Schlachtfeldern Napoleons liess keine geordnete Weiterentwicklung zu.

Erst mit der Verabschiedung des ersten Gesetzes über die Militärorganisation der schweizerischen Eidgenossenschaft vom 8. Mai 1850 wurden Strukturen für die Landesverteidigung vorgegeben, die diese bis weit ins 20. Jahrhundert prägten. Hierzu bedurfte es aber der schmerzlichen Erfahrungen fremdländischer Okkupationen, des Sonderbundskrieges sowie eines Bundestaates, der im Verteidigungswesen ordnend wirken konnte. Das heisst aber nicht, dass die Kantone in Zeiten des Staatenbundes in Sachen Landesverteidigung untätig blieben. In dieser Beziehung spielte Bern immer eine gewisse Vorreiterrolle.

Nach dem Wiener Kongress setzte sich beim Kriegsrat die Erkenntnis durch, dass zur Stärkung der Wehrbereitschaft das Schiesswesen reaktiviert werden müsse. Per Dekret vom 7. Juli 1818 wurde verordnet: «…In jedem Oberamt ist eine Amtsschützengesellschaft zu gründen. Jede Amtsschützengesellschaft hat pro Jahr mindestens zwei und die Unterabteilungen mindestens sechs Übungen abzuhalten. Es wird stehend mit freier Hand und nicht auf Gabeln geschossen auf eine Distanz von 500 Schuh.» Aufgrund der kriegsrätlichen Anordnung ist noch im gleichen Sommer die Amtsschützengesellschaft Bern aufgestellt worden. Diese Milizformation diente der Republik Bern treu über die Gründung des Bundesstaates von 1848 hinaus. Erst mit der Einführung der eidg. Militärorganisation (1850) wurden ihre Dienste hinfällig. Sie lösten sich deswegen aber nicht auf sondern nannten sich bis zum heutigen Tag die «Stadtschützen von Bern».

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Unser 200-jähriges Jubiläum

Die Gründung der Schützengesellschaft der Stadt Bern – die «Stadtschützen» – geht auf das Jahr 1818 zurück. Mit dem Eidg. Militärreglement von 1817 wurde eine Milizarmee aus kantonalen Kontingenten geschaffen und 1818 im Kanton Bern die allgemeine Wehrpflicht eingeführt. Um die Wehrbereitschaft zu stärken beschlossen der «Schultheiss und Kriegs-Rathe der Stadt und Republik Bern» noch im gleichen Jahr die Gründung von «Amtsschützengesellschaften».

Als Milizformation diente die Schützengesellschaft des Amtsbezirks Bern mit ihrer grössten Unterabteilung – die «Stadtschützen» – der Republik Bern auch über die Gründung des Bundesstaates 1848 hinaus. Als mit der Militärorganisation 1850 konkrete Schritte Richtung Zentralisation des Militärwesens erfolgten, hatten die Amtsschützengesellschaften ihre Aufgabe erfüllt. 1856 wurden sie offiziell aufgelöst. Als selbständige Gesellschaft bleiben die Stadtschützen bestehen und widmen sich bis heute der Förderung des Schiesswesens.