Ständige Gruppen

Bereits vor Jahren bildeten sich kleinere Gruppen innerhalb der Gesellschaft. Diese besuchten gemeinsam verschiedene Anlässe und organisierten auch gemeinsame Ausflüge; bis heute hat sich diese Tradition gehalten.

Chindlifrässer

chindlifresser
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Delli

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Kaufleute

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Auszug aus den Statuen:

Art. 55

Um in der Gesellschaft einen engen kameradschaftlichen Zusammenschluss in besonderer Weise zu fördern, können sich Mitglieder zu ständigen Gruppen zusammenschliessen. Sie haben keine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie haben den Zusammenhalt mit der Gesellschaft in jeder Weise zu wahren. Die Interessen der Gesellschaft gehen denjenigen einer Gruppe vor. Zur Hebung der Schiessfertigkeit können die Gruppen Übungen durchführen und selbstständig an Schiessanlässen teilnehmen. Nimmt die Gesellschaft indessen offiziell an einem Schiessanlass teil, ist die Gruppe der Gesellschaft unterstellt.

Bei selbstständigen Gruppenanlässen ist der Versicherungsschutz durch die Gruppen selber sicherzustellen. Die Gruppen unterstützen den Vorstand und wirken auch bei der Schiessausbildung von Mitgliedern, die keiner Gruppe angehören, mit. Jede Gruppe bestimmt einen Obmann als Verbindungsmann zum Vorstand. Anmeldungen für Gruppenwettkämpfe sind zur Weiterleitung an den Vorstand zu richten. Bei der Einteilung hierzu braucht die Schiesskommission auf die Zugehörigkeit zu einer ständigen Gruppe keine Rücksicht zu nehmen.